Der Erlass über die offenen Ganztagsschulen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes sieht eine regelmäßige Teilnahme der Schüler/innen an den Angeboten an allen Unterrichtstagen mindestens bis 15:00 Uhr vor.


Es ist aber auch vorgesehen, dass die Kinder an regelmäßig stattfindenden außerschulischen Bildungsangeboten, Therapien oder dem herkunftssprachlichen Unterricht teilnehmen können. Hier handelt es sich um begründete Ausnahmen.


Bitte ausfüllen und frühzeitig, möglichst zum Schuljahresbeginn per Kontaktformular einreichen.