Der Erlass über die offenen Ganztagsschulen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes sieht eine regelmäßige Teilnahme der Schüler/innen an den Angeboten an allen Unterrichtstagen mindestens bis 15:00 Uhr vor.


Es ist aber auch vorgesehen, dass die Kinder an regelmäßig stattfindenden außerschulischen Bildungsangeboten, Therapien, dem herkunftssprachlichen Unterricht oder familiären Ereignissen teilnehmen können. Hier handelt es sich um begründete Ausnahmen.


Bitte ausfüllen und frühzeitig und möglichst 3 Tage im Voraus per Kontaktformular absenden: