Montag 13.04.2020

Besondere Ostergrüße in einer besonderen Zeit


Während die Lehrer*innen in den vergangenen Jahren mit den Kindern kleine Geschenke für die Eltern zu Ostern bastelten, haben sich die Eltern der Fuchsklasse (1b) in diesem Jahr etwas Besonderes für die Klassenlehrer*innen ihrer Erstklässler einfallen lassen: Jedes Kind hat zu Hause etwas Schönes gebastelt, gemalt oder geschrieben, um es anschließend bei der Elternpflegschaft (Frau Wehmhöner und Herrn Stroetzel) abzugeben. Der Überbringer des tollen Überraschungspakets kam dann mit dem Fahrrad direkt zu Herrn Erdmann und Frau Korsmeier nach Hause, damit die Osterpost auch ja pünktlich bei ihnen ankam. Die Freude war natürlich groß- genau wie die Vorfreude darauf, hoffentlich bald wieder gemeinsam Unterricht machen zu können.

Freitag, 27.03.2020

Liebe Eltern,
auch das Schulleben gestaltet sich derzeit „dynamisch“. Uns erreichen in kurzen Abständen neue Informationen, von denen zwei neue Erlasse für Sie und Ihre Kinder von besonderer Bedeutung sind, da sie weitreichende Auswirkungen auf unsere gemeinsame schulische Arbeit und unser schulisches Zusammenleben haben.

Der erste Erlass bezieht sich auf die Benachrichtigungen gemäß, § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW (blaue Briefe)
Demnach werden „aufgrund des derzeit ruhenden Schulbetriebs in diesem Schuljahr keine Benachrichtigungen gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW wegen Versetzungsgefährdung versandt.“ Das heißt konkret: Es werden in diesem Schuljahr keine Warnungen („blaue Briefe“) versandt, wenn die Versetzung einer Schülerin bzw. eines Schülers gefährdet ist. Das Ministerium begründet dieses damit, dass die Konferenzbeschlüsse, die für die Warnun-gen notwendig sind, wegen der Schulschließung derzeit nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten gefasst werden können. Darüber hinaus setzt ein „blauer Brief“ voraus, dass sich Leistungen seit dem Halbjahreszeugnis verschlechtert haben. Der Zeitraum, um dies festzustellen, wird aufgrund des ruhenden Unterrichts vom Schulministerium als nicht ausreichend angesehen.
Die allgemeinen Versetzungsbestimmungen bleiben aber von dieser Erlassregelung unberührt. Diese besagen, und dieser Sachverhalt ist wichtig, dass bei einer Versetzungsent-scheidung nicht angemahnte Minderleistungen (also mangelhafte Leistungen) in einem einzigen Fach nicht berücksichtigt werden.
Nach Wiederaufnahme des Unterrichts werden die Kolleginnen und Kollegen Sie selbstverständlich über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung informieren und beraten.

Der zweite Erlass beschäftigt sich mit dem Thema Schulfahrten und Schulveranstaltungen an außerschulischen Lernorten.
Darin sind wir angewiesen worden, dass Schulwanderungen, Schulfahrten und Schullandheimaufenthalte bis zum Ende dieses Schuljahres nicht durchgeführt werden dürfen sowie bereits genehmigte Schulfahrten abzusagen sind. Das tut mir besonders für die anstehenden Klassenfahrten nach Mardorf und Bustedt leid. Wie die finanzielle Abwicklung im Einzelnen aussieht, ist noch nicht geregelt.
Außerdem „sind schulische Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten bis zum Ende des Schuljahres nicht mehr möglich, zum Beispiel der Besuch von Museen sowie kultureller oder sportlicher Veranstaltungen und weitere Projekte mit außerschulischen Partnern.“ (Spiel- und Sportfest, Wandertage, Dr. Oetker-Welt, …)

Weitere Informationen finden Sie wie üblich auf der Homepage des Schulministeriums: www.schulministerium.nrw.de
„Hab Geduld! Die Dinge verändern sich zum Besseren, auch wenn es sich nicht so anfühlt.“

Mit freundlichen Grüßen
Tanja Ilić

Donnerstag, 19.03.2020

Liebe Eltern,

ich hoffe, dass Sie und Ihre Lieben noch alle gesund sind.
Wir befinden uns in einer schweren Zeit, in der wir alle Entbehrungen und
Einschränkungen hinnehmen müssen. Aber genau das macht uns auch zu einer starken
Gemeinschaft, denn wir wissen, wofür dieses tun. Halten Sie durch!

Der Unterricht ist bekannterweise bis zum Ende der
Osterferien ausgesetzt. Das bedeutet, dass die gewohnte Betreuung in der 2.
Hälfte der Osterferien nicht stattfindet. Wie Sie den lokalen Medien
vielleicht schon entnommen haben, haben sich die Kriterien zur Berechtigung der
Aufnahme in einer Notbetreuungsgruppe geändert. Das
Not-Betreuungsangebot steht allen Eltern, nicht nur denen der OGS, zur
Verfügung, wenn die Kriterien zur Aufnahme erfüllt werden. Es reicht nun
aus, wenn ein Elternteil im Bereich einer systemrelevanten
Berufsgruppe tätig ist. Des Weiteren werden die Betreuungszeiten im
Bedarfsfall über das Wochenende (mit Ausnahme des Osterwochenendes/Karfreitag
bis Ostermontag) weitergeführt. Die entsprechenden Formulare zur Not-Betreuung
und den Arbeitgebernachweis finden Sie auf der Homepage der Stadt Gütersloh. https://www.guetersloh.de/de/themen/coronavirus/schulen-und-kitas.php

Hier finden Sie auch weitere Informationen, u.a.  zu möglichen Beitragserstattungen etc.

Um diese Notbetreuung unter Berücksichtigung der gebotenen
Vorsichtsmaßnahmen, des Personaleinsatzes, Mittagessenbestellung, … gut
organisieren zu können, ist es unabdingbar, dass wir zeitnah alle relevanten
Informationen von Ihnen erhalten.

Dazu gehört

an welchen Tagen kommt das Kind?

– wann wird das Kind gebracht?

– wann wird das Kind abgeholt?

– gibt es besondere Hinweise (Allergien, Vorerkrankungen,
…)?

– wird eine Betreuung für den Samstag/Sonntag notwendig?

– Gibt es Änderungen? (Änderungsmitteilungen am besten
per Mail an die
128065@schule.nrw.de
oder morgens telefonisch ab 7.15 Uhr 05209/70 40 84 67 – ab 8.00 Uhr 05209/70 40 84 10)

Die Schule ist derzeit grundsätzlich nur über diese
beiden Kanäle erreichbar.

Kranke Kinder dürfen die Schule
nicht betreten!

Sollten Sie also Bedarf an einer Betreuung haben und
berechtigt sein, melden Sie sich bitte mit o.g. Formularen bei uns in der
Schule an.

Bitte beachten Sie den Mindestabstand von 2 Metern zu
Mitarbeiter*innen und Kindern in der Schule. Ansonsten gilt ein absolutes
Betretungsverbot der Schule, des Schulgeländes und auch der Sporthalle.

Wir wünsche Ihnen alles Gute.