Information 28.03.2020
Liebe Eltern,
auch das Schulleben gestaltet sich derzeit „dynamisch“. Uns erreichen in kurzen Abständen neue Informationen, von denen zwei neue Erlasse für Sie und Ihre Kinder von besonderer Bedeutung sind, da sie weitreichende Auswirkungen auf unsere gemeinsame schulische Arbeit und unser schulisches Zusammenleben haben.
Der erste Erlass bezieht sich auf die Benachrichtigungen gemäß, § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW (blaue Briefe)
Demnach werden „aufgrund des derzeit ruhenden Schulbetriebs in diesem Schuljahr keine Benachrichtigungen gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW wegen Versetzungsgefährdung versandt.“ Das heißt konkret: Es werden in diesem Schuljahr keine Warnungen („blaue Briefe“) versandt, wenn die Versetzung einer Schülerin bzw. eines Schülers gefährdet ist. Das Ministerium begründet dieses damit, dass die Konferenzbeschlüsse, die für die Warnun-gen notwendig sind, wegen der Schulschließung derzeit nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten gefasst werden können. Darüber hinaus setzt ein „blauer Brief“ voraus, dass sich Leistungen seit dem Halbjahreszeugnis verschlechtert haben. Der Zeitraum, um dies festzustellen, wird aufgrund des ruhenden Unterrichts vom Schulministerium als nicht ausreichend angesehen.
Die allgemeinen Versetzungsbestimmungen bleiben aber von dieser Erlassregelung unberührt. Diese besagen, und dieser Sachverhalt ist wichtig, dass bei einer Versetzungsent-scheidung nicht angemahnte Minderleistungen (also mangelhafte Leistungen) in einem einzigen Fach nicht berücksichtigt werden.
Nach Wiederaufnahme des Unterrichts werden die Kolleginnen und Kollegen Sie selbstverständlich über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung informieren und beraten.
Der zweite Erlass beschäftigt sich mit dem Thema Schulfahrten und Schulveranstaltungen an außerschulischen Lernorten.
Darin sind wir angewiesen worden, dass Schulwanderungen, Schulfahrten und Schullandheimaufenthalte bis zum Ende dieses Schuljahres nicht durchgeführt werden dürfen sowie bereits genehmigte Schulfahrten abzusagen sind. Das tut mir besonders für die anstehenden Klassenfahrten nach Mardorf und Bustedt leid. Wie die finanzielle Abwicklung im Einzelnen aussieht, ist noch nicht geregelt.
Außerdem „sind schulische Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten bis zum Ende des Schuljahres nicht mehr möglich, zum Beispiel der Besuch von Museen sowie kultureller oder sportlicher Veranstaltungen und weitere Projekte mit außerschulischen Partnern.“ (Spiel- und Sportfest, Wandertage, Dr. Oetker-Welt, …)
Weitere Informationen finden Sie wie üblich auf der Homepage des Schulministeriums: www.schulministerium.nrw.de
„Hab Geduld! Die Dinge verändern sich zum Besseren, auch wenn es sich nicht so anfühlt.“
Mit freundlichen Grüßen
Tanja Ilić